Spezialfrage: Wenn ein Bußgeld ansteht wegen Abstellen eines abgemeldeten PKW auf Öffentlichem Grund und man die Möglichkeit hat, schriftlich Stellung zu beziehen - sollte man das tun, um z.B. zu sagen, dass es nur 2 Tage da stand, oder ist das am Ende egal? Ich frage (ernsthaft) für einen Freund, der da nicht so schlau war.
@ihdl Soweit mir bekannt ist es ausschließlich erlaubt ein abgemeldetes Fahrzeug direkt zur HU zu bewegen und auf dem privaten Grund abzustellen. Sonst haben abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Egal wie lange.
@Hammut ich glaube nicht, nur die zulassungsplakette war schon abgekratzt