BVerwG: Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen.
So urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 11.09.19 unter Az.6C15.18
Es ging um die Seite einer Kieler Bildungseinrichtung. Es wurde beanstandet, dass Fb auf personenbezogene Daten zugreift. Ohne Aufklärung der Besucher stelle dies einen Verstoss gegen das Telemediengesetz dar. Weil Fb nicht bereit zur Kooperation war wurde hilfsweise auf die BEinrichtung zurückgegriffen. Zu Recht. @digitalcourage #Recht